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Sonstiges

 
Teilerfolg im Südtiroler Pestizidprozess
Landesgericht Bozen beendet Strafverfahren gegen Verleger des Münchner oekom verlag und weitere Mitglieder des Umweltinstitut München aus Mangel an Beweisen

Das Landesgericht Bozen bestätigte in seiner heutigen Entscheidung den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Verleger Jacob Radloff und die Mitglieder des Umweltinstituts aus Mangel an Beweisen einzustellen. Die Betroffenen begrüßen die Entscheidung als einen bedeutenden Teilsieg für das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Pestizidprozesse gegen oekom-Autor Alexander Schiebel und Agrarreferent Karl Bär vom Umweltinstitut München gehen jedoch weiter. Die nächste Verhandlung ist am 27. November 2020 gegen Karl Bär.

München/Bozen, 28.10.20: Das Bozner Landesgericht hat heute entschieden, das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer des Münchner oekom verlag, Jacob Radloff, einzustellen und keine Anklage gegen ihn zu erheben. Radloff verlegte im Jahr 2017 Alexander Schiebels Buch »Das Wunder von Mals«, in dem der Autor die massive Anwendung von Pestiziden im Südtiroler Apfelanbau anprangert. Aus diesem Grund war gegen den Verleger als »Mittäter im Verbrechen der erschwerten üblen Nachrede« ermittelt worden.

Auch die Ermittlungen gegen aktive und ehemalige Vorstände des Umweltinstitut München wurden heute zu den Akten gelegt. Initiator der Anzeigen gegen Radloff, Alexander Schiebel und das Umweltinstitut München war der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft und damalige stellvertretende Landeshauptmann Arnold Schuler.

Jacob Radloff begrüßt die Entscheidung, dass sein Verfahren zu den Akten gelegt wurde, äußert sich gleichzeitig jedoch sehr besorgt über den weiteren Fortgang der Südtiroler Pestizidprozesse: »Ich fühle mich in meiner Position bestärkt. Solange eine Kritik berechtigt ist und einer öffentlichen Auseinandersetzung dient, darf sie auch pointiert und meinungsstark ausfallen. Doch auch wenn ich nun nicht mehr selbst auf der Anklagebank Platz nehmen muss, stehen immer noch Menschen vor Gericht, weil sie auf ein real existierendes Problem aufmerksam gemacht haben. Meine Solidarität gehört weiterhin unserem Autor Alexander Schiebel und Karl Bär vom Münchner Umweltinstitut. Wir werden uns auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, um diesen Prozess auch für sie zu einem guten Ausgang zu bringen.«

Ebenfalls eingestellt wurden heute die Verfahren gegen aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder des Umweltinstitut München. Das Umweltinstitut initiierte im Jahr 2017 eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Aufklärung der Öffentlichkeit über den hohen Pestizideinsatz in Südtirol, auf die Landesrat Arnold Schuler und über 1300 Obstbauern aus der Region mit den Anzeigen wegen übler Nachrede reagierten. Wie bei Radloff sah das Bozner Gericht aber auch hier keine ausreichenden Beweise für eine Anklage und stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Archivierung der Strafverfahren zu. Auch für das Umweltinstitut bedeutet die Entscheidung aber nur einen Teilsieg, weil Agrarreferent Karl Bär schon im November seinen nächsten Prozesstag bestreiten muss.

Anwalt Canestrini zur Einstellung der Verfahren: »Der Weg zur Gerechtigkeit ist manchmal lang und steinig. Nach drei Jahren wurde nun zumindest für die Vorstände des Umweltinstituts und Jacob Radloff die Unschuld festgestellt. Wir werden das Recht auf freie Meinungsäußerung nun auch für die beiden letzten Angeklagten, Karl Bär und Alexander Schiebel, erstreiten.«

Welle der Solidarität für die Angeklagten

Im Vorfeld der Verhandlung erreichte die Beklagten eine Welle der Solidarität. Neben mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen meldeten sich deutsche, aber auch Südtiroler Verlegerkolleg*innen sowie zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik und Umweltverbänden, um ihre Solidarität zu bekunden – darunter der bayerische Landesverband BÜNDNIS90/Die Grünen, Renate Künast (ehemalige Landwirtschaftsministerin), Carlo Petrini (Präsident von Slow Food) und Sarah Wiener (EU-Abgeordnete, Publizistin und Köchin) – aber auch Menschenrechts- und Meinungsfreiheits-Organisationen wie Index on Censorship oder das Whistleblowing International Network.

In einem Brief appelliert Margarete Bause, Menschenrechtsbeauftragte von BÜNDNIS90/Die Grünen und Mitglied des Deutschen Bundestages, an Landesrat Arnold Schuler: »Mit wachsender Sorge und zunehmendem Unverständnis beobachte ich, wie hier mit den Mitteln des Strafrechts eine politische Auseinandersetzung geführt wird. Inzwischen haben viele Beobachter den Eindruck, dass der Streit sich zu einem Angriff auf die Meinungsfreiheit ausgewachsen hat. Die Folge ist ganz offensichtlich ein drohender Ansehensverlust für Südtirol insgesamt, nicht nur für seine Äpfel. (...) Deswegen appelliere ich an Sie, Herr Landesrat Schuler, Ihre Strafanzeigen und auch Ihren Widerspruch gegen die Verfahrenseinstellung gegen den Geschäftsführer des oekom-Verlags ohne Bedingungen zurückzuziehen.«

Alexander Schiebel und Karl Bär drohen bei einer Niederlage weiterhin nicht nur eine Haft- oder Geldstrafe, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen von der Landesregierung und den Nebenklägern in Millionenhöhe und damit der finanzielle Ruin.
 
 

 
Pestizidprozess gegen Verleger
Entscheidung über Klage gegen Geschäftsführer des oekom verlags wird weiterhin erwartet

München/Bozen, 22.10.20: Nach der Verhandlung über eine mögliche Anklageerhebung gegen den Geschäftsführer des oekom verlags, Jacob Radloff, sowie mehrere Vorstandsmitglieder des Umweltinstituts München steht das Ergebnis noch aus. Es bleibt also abzuwarten, ob sich neben oekom-Autor Alexander Schiebel (»Das Wunder von Mals«) und Karl Bär, Agrarreferent am Münchner Umweltinstitut, weitere Personen im sogenannten »Pestizidprozess« vor Gericht verantworten müssen.

Schiebel, Radloff und das Umweltinstitut München waren bereits 2017 aufgrund ihrer Kritik am Pestizideinsatz im Südtiroler Apfelanbau vom Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft und damaligen stellvertretenden Landeshauptmann Arnold Schuler angezeigt worden. Während gegen Alexander Schiebel und Karl Bär vom Umweltinstitut inzwischen Klage wegen übler Nachrede erhoben wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Bozen im Falle aller übrigen Anzeigen zunächst einen Antrag auf Einstellung aus Mangel an Beweisen für die von den Klägern unterstellte Mittäterschaft an »erschwerter Verleumdung« gestellt. Landesrat Schuler legte dagegen Widerspruch ein, weshalb es am heutigen Tag vor Gericht in Bozen zu einer Anhörung kam.

Jacob Radloff gab heute vor Gericht eine spontane persönliche Erklärung ab. Darin bewertet er die Anzeige gegen die Beklagten als schweren Angriff auf die Meinungsfreiheit: »Ich stehe voll und ganz zu meiner Verantwortung als Verleger, aber ich verstehe beim besten Willen nicht, warum ich hier in Bozen vor Gericht stehen soll. Die Entscheidung, die Diskussion über Südtirols Pestizidproblem auf die juristische Ebene zu verlagern, ist mir vollkommen unverständlich.«

Radloff später zur Verhandlung: »Mein Beruf als Verleger birgt viele Risiken, und schon oft musste ich mich damit auseinandersetzen – seien es ökonomische Risiken oder ideologische Auseinandersetzungen – aber noch nie in all den Jahren musste ich mich vor Gericht dafür verantworten. Alexander Schiebel geht es in seinem Buch eigentlich um eine politische Frage, nämlich wie Landwirtschaft ohne gravierende Schäden für Mensch und Umwelt gestaltet werden kann. Wie wir mit dieser uns alle betreffenden Frage umgehen, sollte Bestandteil der demokratischen Auseinandersetzung sein – und nicht in Strafprozessen verhandelt werden.«

Ebenfalls zur Verhandlung am Bozener Landesgericht stand heute, ob auch gegen aktive und ehemalige Vorstände des Umweltinstituts München Anklage erhoben wird. Das Umweltinstitut initiierte im Jahr 2017 eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Aufklärung über den hohen Pestizideinsatz in Südtirol, auf die Landesrat Arnold Schuler und über 1300 Obstbauern aus der Region mit Anzeigen wegen übler Nachrede reagierten. Auch in diesen Fällen steht die Entscheidung des Gerichts aus.

Den Betroffenen der »Pestizidprozesse« in Bozen drohen bei einer Niederlage nicht nur eine Haft- oder Geldstrafe, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen von der Landesregierung und den Nebenklägern in Millionenhöhe und damit der finanzielle Ruin.
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Lernort Kommune – Schule und kommunale Jugendbeteiligung
Neue Handreichung bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Wie kann Demokratiebildung in der Schule mit der kommunalen Jugendbeteiligung verzahnt werden? Und wie kann ihr Zusammenwirken gelingen, so dass neue Bildungsperspektiven entstehen? Das lotet eine neue 80-seitige Broschüre aus, die bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) vorliegt.

Die Handreichung „Lernort Kommune – Schule und kommunale Jugendbeteiligung“ stellt u. a. sechs „Module“ sowie weitere Varianten von Beteiligungs- und Arbeitsformaten für Schulen und Gemeinden vor. Die „Pilotprojekte“, die es zur Teilhabe von jungen Menschen in den südbadischen Gemeinden Gundelfingen, Waldkirch, Ettenheim und Emmendingen gab, werden anschaulich erläutert. Da zwei von ihnen evaluiert wurden, lassen sich Erkenntnisse aus diesen „Modellen“ nachlesen. Und auch ein Umsetzungsvorschlag zur Verankerung des Projekts „Schule und kommunale Jugendbeteiligung“ im Fachunterricht und im Schulkonzept Demokratiebildung enthält die Broschüre. Schließlich werden Ergebnisse in Form von Leitlinien formuliert.

Die Handreichung „Lernort Kommune – Schule und kommunale Jugendbeteiligung“ möchte all diejenigen ermutigen und unterstützen, die in Schulen und Gemeinden Jugendbeteiligungsformate entwickeln oder auf der Suche nach passenden Beteiligungsmöglichkeiten sind.

Die Broschüre „Lernort Kommune – Schule und kommunale Jugendbeteiligung“ ist kostenlos und kann im Webshop der Landeszentrale bestellt werden: www.lpb-bw.de/shop. Ab einem Gewicht von 500 g werden die Versandkosten in Rechnung gestellt.
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Karlsruhe: Jubilar Beethoven steht zwei Mal im Mittelpunkt
Konzertreihe "Musik im Rathaus" ab 4. November
Weniger Plätze und Coronaregeln

Sechs Abende mit "Musik im Rathaus": Vom 4. November bis 9. Dezember präsentiert das städtische Kulturbüro die seit 1990 etablierte Konzertreihe im Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz. Gelegenheit für einstündigen Musikgenuss bei freiem Eintritt gibt es immer mittwochs um 18.30 Uhr.

Anmeldung für Konzerte im Internet

Die Veranstaltungen finden in diesem Jahr unter Coronabedingungen statt. Das bedeutet: Im Bürgersaal steht nur ein Viertel der üblichen Plätze zur Verfügung, außerdem werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher abgefragt. Die "Buchung" wurde ins Internet verlegt. Pro Anmeldevorgang können maximal zwei Personen für ein Konzert angemeldet werden. Die Angabe von Vorname, Name, Adresse und Telefonnummer ist dabei zwingend erforderlich. Das Formular wird jeweils um 18 Uhr des dem Konzert vorangehenden Mittwochs auf der Internetseite www.karlsruhe.de/musikimrathaus freigeschaltet. Für das erste Konzert am 4. November beispielsweise kann man sich ab Mittwoch, 28. Oktober, 18 Uhr anmelden.

Im Rathaus und im Bürgersaal muss eine Maske getragen werden, die Mund und Nase bedeckt. Es werden nur Personen zugelassen, die angemeldet sind und eine Maske tragen. Der Einlass in den Bürgersaal beginnt um 18 Uhr. Dabei werden feste Plätze zugewiesen.

Reihe startet mit dem Trio con brio und "Brillianten Bearbeitungen"

"Musik im Rathaus" beginnt mit "Brillanten Bearbeitungen": Das Trio con brio mit der Gitarristin Andrea Förderreuther, der Flötistin Christina Singer und der Bratschistin Lydia Bach eröffnet den Konzertreigen am 4. November mit Auszügen aus der Oper "Die Zauberflöte" von Wolfgang Amadeus Mozart. Bearbeitungen von Franz Schuberts "Der Hirt auf dem Felsen" und Johannes Brahms "Geistlichem Wiegenlied" repräsentieren romantische Innigkeit. Zeitgenössisch wird es mit Lana Janjanins "Nobody's Folklore: Folk Song N. 2", Chick Coreas "Spain" und Chris Dumigans "Aubade, Pastorale, and Dance".

Der musikalische Jubilar des Jahres 2020, Ludwig van Beethoven, steht bei der Musik im Rathaus mit Recht zweimal im Mittelpunkt. Beethoven und seine Zeitgenossen ist das Programm des Ensembles aus Lehrenden des Badischen Konservatoriums am 11. November überschrieben. Divertimenti und Serenaden: Noble Unterhaltung für Holzbläsertrio bringt das Busch Kollegium am 18. November in den Bürgersaal.

Wasser ist das verbindende Element des Liederprogramms "Waters. Vom Wasser" von Rotation 4.0, das am 25. November erklingt. Das Posaunenquartett Opus 4 aus Karlsruhes Partnerstadt Halle bringt am 2. Dezember Musik über die Weihnachtsfreude aus Renaissance und Barock mit. Zum Abschluss der Reihe stehen am 9. Dezember noch einmal Werke von Ludwig van Beethoven, dessen 250. Geburtstag in diesem Jahr gefeiert wird, auf dem Programm. In ihrem Duoabend interpretieren der Geiger Josef Rissin und die Pianistin Olga Rissin-Morenova Beethoven und Eugen Werner Velte.
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Verleger vor Gericht
Geschäftsführer des oekom verlags droht Anklage wegen übler Nachrede in Südtirol

Verhandlung gegen Geschäftsführer von größtem deutschen Nachhaltigkeits-verlag am 22.10. in Bozen. Vorwurf: Jacob Radloff hat ein Buch verlegt, das durch Kritik an Pestizideinsatz angeblich dem Ansehen der Südtiroler Landwirtschaft schadet. Strafgerichtsprozess wäre weitere Eskalation im Südtiroler »Pestizidprozess« und schwerer Angriff auf die Meinungsfreiheit.

München/Bozen, 20.10.2020: Die Angriffe auf die Meinungsfreiheit in Europas größter Apfelanbau-Region Südtirol erreichen die nächste Stufe: Am 22. Oktober wird am Bozner Landesgericht darüber verhandelt, ob auch gegen den Geschäftsführer des Münchner oekom verlag, Jacob Radloff, Anklage erhoben wird. Radloff verlegte im Jahr 2017 Alexander Schiebels Buch »Das Wunder von Mals«, wegen dem Schiebel im Januar 2021 vor Gericht gestellt wird. Der Vorwurf gegen Radloff lautet »Mittäterschaft beim Verbrechen der üblen Nachrede«.

Neben Schiebel ist auch Karl Bär, Agrarreferent im Umweltinstitut München, wegen übler Nachrede zum Schaden der Südtiroler Obstwirtschaft angeklagt. Der Prozess gegen Karl Bär begann bereits im September. Schiebel und Bär hatten den hohen Pestizideinsatz in der größten zusammenhängenden Apfelanbau-Region Europas öffentlich kritisiert. Initiator der insgesamt über 1600 Anzeigen ist der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, Arnold Schuler.

Jacob Radloff, Geschäftsführer des oekom verlags: »Der oekom verlag publiziert seit mehr als 30 Jahren zu den Themen Ökologie und Nachhaltigkeit. Neben der Vermittlung von relevantem Wissen für eine zukunftsfähige gesellschaftliche Entwicklung sehe ich es als unsere Aufgabe an, auch auf ökologische Missstände hinzuweisen. »Das Wunder von Mals« von Alexander Schiebel erfüllt diese Aufgabe auf ganzer Linie. Dass ich mich als Verleger des Buches nun in Bozen wegen haltloser Vorwürfe als Verbrecher vor Gericht verantworten soll, ist für mich absolut unverständlich. Berechtigte Kritik, Meinung und offene Diskussion muss erlaubt sein und bleiben, und ich baue auf die italienische Justiz, dass sie das genauso sieht.«

Die Staatsanwaltschaft Bozen hatte zunächst nach zwei Jahren Ermittlungen gegen Jacob Radloff die Einstellung der Anzeige beantragt. Landesrat Schuler legte jedoch Widerspruch ein, weshalb nun am 22. Oktober im Gericht in Bozen darüber verhandelt wird, ob Anklage erhoben wird oder nicht und ob ggf. weitere Ermittlungen gegen Radloff stattfinden.

Radloff: »Es darf nicht sein, dass sich haltlose Klagen gegen Publizist*innen als Mittel etablieren, um unliebsame Kritik zum Schweigen zu bringen. Weder Autor*innen noch unabhängige Verlage wie wir haben die finanziellen Ressourcen für Anwalts- und Prozesskosten, um sich in aufwändigen Verfahren gegen derartige Anschuldigungen zu wehren. Natürlich besteht die Gefahr, dass – allein aus dem ökonomischen Zwang heraus – schon vorher die Schere im Kopf ansetzt und unbequeme Aussagen vermieden werden. Das hätte einen massiven Einschnitt für freiheitliche Demokratien zur Folge.«

Für die Beklagten und ihren vertretenden Rechtsanwalt Nicola Canestrini handelt es sich bei den Klagen und Strafanzeigen um einen klaren Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Nicola Canestrini: »Die Meinungsfreiheit ist ein fundamentaler Bestandteil der Demokratie und eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Tyrannei und Machtmissbrauch. Es ist bedauerlich für die Rechtsstaatlichkeit, dass hier jemand angeklagt wird, weil er von diesem Recht Gebrauch macht.«

Neben der Frage, ob Jacob Radloff angeklagt wird, steht am Donnerstag auch zur Verhandlung, ob gegen weitere Mitglieder des Umweltinstituts München Anklage erhoben wird. Der Verein führte in 2017 eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zum Pestizideinsatz in Südtirol, die Anzeigen gegen Agrarreferenten Karl Bär und die Vorstandsmitglieder zur Folge hatten. Auch hier wird über einen Archivierungsantrag aus Mangel an Beweisen entschieden.

Den Betroffenen der »Pestizidprozesse« in Bozen drohen bei einer Niederlage nicht nur eine Haft- und Geldstrafe, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen von der Landesregierung und den Nebenklägern in Millionenhöhe und damit der finanzielle Ruin.
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Karlsruhe: Live-Stream für Gedenkveranstaltung
Erinnerung an Deportation der jüdischen Bevölkerung nach Gurs vor 80 Jahren

Aufgrund des großen Interesses an der Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag der Deportation jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger wird die Stadt Karlsruhe einen Live-Stream anbieten. Am Donnerstag, 22. Oktober, ab 18 Uhr, kann man online die Gedenkveranstaltung im Generallandesarchiv mitverfolgen.

Neben Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sprechen Solange Rosenberg, Vorsitzende der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe, und Theresa Schopper, Staatsministerin des Landes Baden-Württemberg, zum Thema "Erinnern für die Gegenwart". Außerdem stellt Dr. Martin Stingl vom Generallandesarchiv die Internetpräsentation "Gurs 1940: Die Deportation der jüdischen Bevölkerung aus Baden, der Pfalz und dem Saarland in Biogrammen" vor. Die Leiterin des Stadtarchivs und der Historischen Museen Karlsruhe, Dr. Katrin Dort, berichtet über das Gedenkbuch für die Karlsruher Juden.

Aufgrund der Corona-Auflagen und des hierdurch erheblich reduzierten Platzangebots ist eine Teilnahme vor Ort nur für geladene Gäste möglich. Alle Plätze sind bereits vergeben.

Die Gedenkveranstaltung wird unter www.karlsruhe.de/livestream übertragen
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Impro-Show: Die Mauerbrecher
Mauerbrecher: Corona / Foto: Bernd Schumacher
 
Impro-Show: Die Mauerbrecher
Sa. 24.10. | 20:30 Uhr | Kammertheater im EWERK Freiburg

Die Mauerbrecher unter sich … Sie präsentieren ihren Klassiker – keine Schnörkel, kein Barock. Stichwörter aus dem Leben liefern Inputs – und schon beginnt eine Geschichte mit unbekanntem Ausgang. Lustvoll Risiken eingehen, aus dem Moment agieren, mit spielerischem, humorvollem und zuweilen auch kritischem Blick auf das Alltägliche. Das Publikum kann das Unerwartbare erwarten und sehen, was hinter jeder Maske steckt.

Eintritt: 16 € / 12 €
 
 

 
„Es war ein Ort, an dem alles grau war …“
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) veröffentlicht Publikation zur nationalsozialistischen Landesgeschichte: Lernen mit regionalem Bezug
Neues Lese- und Arbeitsheft in der Reihe MATERIALIEN über die Deportation der badischen Jüdinnen und Juden nach Gurs im Oktober 1940

„Es war ein Ort, an dem alles grau war …“ – so lautet der Titel des neuen Lese- und Arbeitshefts über die Deportation der badischen Jüdinnen und Juden nach Gurs am 22./23. Oktober 1940. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) hat das 64-seitige Heft in der Reihe MATERIALIEN jetzt herausgegeben. Beleuchtet werden die Verfolgung und Entrechtung der jüdischen Bevölkerung seit 1933, die Ereignisse und Reaktionen auf die Deportation in das Internierungslager Gurs in Südwestfrankreich 1940 und das weitere Schicksal der Deportierten. Viele von ihnen wurden in den Vernichtungslagern im Osten Europas ermordet. Die Deportation von mehr als 6.500 Jüdinnen und Juden aus Baden, der Pfalz und dem Saarland markiert einen weiteren Einschnitt in der antisemitischen Politik der NS-Diktatur; der Holocaust nahm konkrete Formen an.

Mit der LpB-Reihe MATERIALIEN greifen die Gedenkstätten in Baden-Württemberg und die Landeszentrale für politische Bildung die Forderung der Bildungspläne des Landes auf, Angebote mit regionalem Bezug an außerschulischen Lernorten zu entwickeln. Die Lese- und Arbeitshefte gliedern sich in Texteinheiten und Arbeitsblätter mit Dokumenten, Quellentexten, Fotografien und Aufgaben. Die Arbeitsaufträge regen zum selbstständigen Erkunden der Geschichte und zur Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen vor Ort an.

Das neue Lese- und Arbeitsheft in der LpB-Reihe MATERIALIEN ist in enger Zusammenarbeit mit dem Förderverein Mahnmal zur Erinnerung an die nach Gurs deportierten badischen Jüdinnen und Juden in Neckarzimmern entstanden. Die Texteinheiten und Arbeitsmaterialien wurden von Jürgen Stude, dem Vorsitzenden dieses Fördervereins und des Fördervereins Ehemalige Synagoge Kippenheim e. V., sowie Florian Hellberg, Gymnasiallehrer in Lahr und Landeskundebeauftragter im Regierungsbezirk Freiburg, erstellt. Sie geben einen Überblick über die Geschehnisse im Zusammenhang mit der Deportation und bieten sich zur vertieften Auseinandersetzung mit den Themen Antisemitismus, Kollaboration oder Zivilcourage an. Der Fokus liegt auf der Perspektive der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Der Blick richtet sich aber auch auf die für die Deportation Verantwortlichen. Zudem wird das Gedenken und die Erinnerung an die Deportation nach Gurs seit 1945 thematisiert.

Zuletzt erschienen in der LpB-Reihe MATERIALIEN die Hefte:

Baden 1933. Die nationalsozialistische Machtübernahme im Spannungsfeld von Landes- und Reichspolitik (Stuttgart 2017).

„Ich habe den Krieg verhindern wollen“. Der Hitler-Gegner Georg Elser und sein Attentat vom 8. November 1938 – die Motive, Vorbereitungen und Folgen
(2. Auflage, Stuttgart 2015).

„Heraus zum Massenstreik“. Der Mössinger Generalstreik vom 31. Januar 1933 – linker Widerstand in der schwäbischen Provinz (Stuttgart 2015).

Die Publikation kann vorab online unter www.lpb-bw.de/publikation3510 eingesehen werden.

Die Hefte der LpB-Reihe MATERIALIEN sind kostenlos und können im Webshop der Landeszentrale bestellt werden: www.lpb-bw.de/shop. Ab einem Sendungsgewicht von 500 Gramm werden die Versandkosten in Rechnung gestellt.
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