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Karlsruhe: Gerichtspräsidentin Prof. Dr. Malgorzata Gersdorf spricht
Polnische Rechtsituation Thema bei XIX. Reinhold-Frank-Gedächtnisvorlesung / Bürgerkarten ab 16. Juli

Die Präsidentin des Obersten Gerichts der Republik Polen, Prof. Dr. Małgorzata Gersdorf hält am 20. Juli 2018, 18 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz die XIX. Reinhold-Frank-Gedächtnis­vorlesung. Unter dem Titel „Der Rechtsstaat in Polen – versäumte Gelegenheiten?“ berichtet sie von der aktuellen Situation in ihrem Land.

Prof. Dr. Gersdorf ist seit 2014 Präsidentin des Obersten Gerichts der Republik Polen mit Sitz in Warschau, der höchsten Instanz der Zivil-, Straf-, Arbeits-, Familien- und Militärgerichtsbarkeit des Landes. Gegen die Bestrebungen der national-konservativen Regierungs­partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS), das Gerichtswesen unter ihre Kontrolle zu bringen, setzt sie sich für die Unabhängigkeit der Justiz des Landes ein. Sie wurde am 4. Juli zwangsweise in den Ruhestand versetzt, erkennt diese Entscheidung unter Berufung auf die Verfassung aber nicht an.

Die in diesem Jahr unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann stehende Gedächtnisvorlesung wird seit dem Jahr 2000 in Erinnerung an den Karlsruher Rechtsanwalt Reinhold Frank (1896-1945) gehalten, der im Zusammenhang mit dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler am 23. Januar 1945 in Berlin-Plötzensee hingerichtet wurde. Das Beispiel Franks soll dazu dienen, freiheitliche Bestrebungen sowohl durch historische Erfahrungen wie durch den Blick auf das aktuelle Geschehen lebendig zu halten. Dabei interessieren Aspekte der Menschen- und Bürgerrechte, wie Widerstand in totalitären Regimes und Zivilcourage im öffentlichen Raum, besonders.

Als Mitveranstalter der Stadt Karlsruhe treten seit 2009 das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof, die Bundesanwaltschaft, die Rechtsanwaltskammer beim BGH, das Oberlandesgericht Karlsruhe, die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, das Landgericht Karlsruhe und das Amtsgericht Karlsruhe auf.

Bürgerkarten

Eine begrenzte Zahl an Karten ist ab Montag, 16. Juli 2018, 8 Uhr, an der Pforte des Rathauses am Marktplatz erhältlich. Pro Person können zwei Karten ausgegeben werden. Die Karten sind nur gegen Vorlage eines Ausweises erhältlich. Auch von der zweiten Person muss ein Ausweis oder die Kopie eines Ausweises vorgelegt werden.
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Eintrag vom: 13.07.2018  




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