Rüdiger Engel, Leiter des Baurechtsamts, zum Honorarprofessor an der Freiburger Universität berufen
Der Senat der Universität hat Rüdiger Engel, den Leiter des
städtischen Baurechtsamts, auf Vorschlag der Juristischen
Fakultät zum Honorarprofessor der Universität Freiburg bestellt.
Damit wird sein langjähriges Wirken in Wissenschaft und Lehre
gewürdigt. Engels wissenschaftliche Tätigkeit liegt in
Veröffentlichungen zum Bau-, Umwelt-, Kommunal- sowie
allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht, hier speziell der
Informationsfreiheit. Außerdem hält er seit vielen Jahren
Vorlesungen an der Juristischen Fakultät.
Engels Impuls für diese Nebentätigkeit ist es, den Studierenden
die Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung auf lokaler Ebene
zu erschließen. „Ein solches Engagement ist die Grundlage für
den dauerhaften Bestand einer funktionierenden Demokratie.“ Am
Beispiel einer Gemeinde sei gut zu sehen, so Engel, wie der
soziale Rechtsstaat funktioniere und wie wirkungsvoll ziviles
Engagement sein könne. Außerdem arbeite eine
Kommunalverwaltung oft fachübergreifend und zeige damit auf,
wie Sachentscheidungen im Zusammenwirken unterschiedlicher
Zielvorstellungen entstehen. Engel ist es wichtig, derartige
Entscheidungs- und fachliche Konsensfindung gerade in Zeiten
zunehmender Politikverdrossenheit und grassierendem
Populismus als Grundlage demokratischen Gestaltens zu
begreifen. Bereits 2012 hatte Engel für seine Mitwirkung an der
Veranstaltung „Workshop Mediation“ den Fakultätslehrpreis
verliehen bekommen.
Baubürgermeister Martin Haag, der früher selbst einen Lehrstuhl
der Technischen Universität Kaiserslautern inne hatte, erklärt:
„Die Bestellung zeichnet die hohe fachliche Qualität der Arbeit
unserer Bauverwaltung aus. Darüber hinaus ist sie ein Zeichen
der Verbundenheit zwischen Universität und Stadt.“ Die
Ausbildung junger Menschen, so Haag weiter, sei ein stetes
Anliegen auch der Stadtverwaltung. Junge Menschen für die
Tätigkeit in der Verwaltung zu begeistern, sei heute wichtiger
denn je. „Deshalb begrüßen und fördern wir die nebenberufliche
Tätigkeit städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Fortbildungseinrichtungen, weil durch sie eine praxisnahe
Ausbildung gewährleistet werden kann“, sagte Haag. |