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Hanna-Nagel-Preis 2025: Bewerbungen sind jetzt möglich
Zum ersten Mal können auch Medienkünstlerinnen teilnehmen

Zum 17. Mal wird der renommierte Hanna-Nagel-Preis ausgeschrieben, eine besondere Auszeichnung für Künstlerinnen ab 40 Jahren aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis hebt die künstlerische Leistung erfahrener Frauen in der Kunst hervor und würdigt deren bedeutendes Schaffen. Eine Bewerbung ist ab sofort bis zum 14. Februar 2025 möglich.

Eine Neuerung in diesem Jahr ist die Einbeziehung der Medienkunst in den Wettbewerb, neben den klassischen Kategorien Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur. Diese Erweiterung betont die bedeutende Rolle der Stadt Karlsruhe als "UNESCO Creative City of Media Arts" und ihre lange Tradition im Bereich der Medienkunst. Seit der Gründung des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien 1989 ist diese fest verankert.
Preis und Ausstellung

Die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises 2025 erhält nicht nur einen Geldpreis in Höhe von 5.000 Euro, der von den 14 Stifterinnen zur Verfügung gestellt wird. Sie bekommt auch die Möglichkeit, ihre Arbeiten in einer Einzelausstellung im Herbst 2025 in der Städtischen Galerie Karlsruhe zu präsentieren. Zudem wird das Regierungspräsidium Karlsruhe ein Werk der Preisträgerin ankaufen.

Die feierliche Preisverleihung und Ausstellungseröffnung findet in der Städtischen Galerie statt. Zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogs geplant, um das Werk der Preisträgerin auch überregional zugänglich zu machen.
Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen ab 40 Jahren, die im Regierungsbezirk Karlsruhe leben und arbeiten.
Zulässige Kunstgattungen: Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur und Medienkunst.
Die Bewerbung muss eine Biografie sowie Abbildungen von bis zu 10 Werken umfassen.

Einreichung und Frist

Bewerbungen werden ausschließlich über das Online-Formular entgegen genommen. Einsendeschluss ist Freitag, 14. Februar 2025. Weitere Informationen zu der Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen.
Bedeutung und Geschichte des Preises

Der 1998 von fünf Präsidentinnen aus Karlsruhe ins Leben gerufene Hanna-Nagel-Preis fördert das Schaffen erfahrener Künstlerinnen und setzt ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung weiblicher Kunst. Der Preis erinnert an die Karlsruher Künstlerin Hanna Nagel (1907–1975). Sie war eine Vertreterin der "Neuen Sachlichkeit", die mit ihren gesellschaftskritischen Werken bekannt wurde. Der Preis würdigt ihr Vermächtnis und stärkt gleichzeitig die Sichtbarkeit und Relevanz von Künstlerinnen in der Kunstwelt.
Die Stifterinnen

14 Stifterinnen ermöglichen 2025 den Preis:

Margareta Barth, Präsidentin a.D. der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Eva Bell, ehemalige Präsidentin der Landesanstalt für Umweltmessungen Baden-Württemberg
Monika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Caren Denner, Polizeipräsidentin des Polizeipräsidiums Karlsruhe
Sylvia M. Felder, Regierungspräsidentin
Hildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a.D.
Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a.D.
Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D.
Andrea Heck, Präsidentin a.D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a.D.
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs
Olivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts Karlsruhe
Dr. Cornelia Ruppert, Präsidentin des Rechnungshofs Baden-Württemberg
Gudrun Schraft-Huber, Präsidentin a.D. des Verwaltungsgerichts Karlsruhe
 
Eintrag vom: 12.11.2024  




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